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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die diagnostischen Dienstleistungen von Vetscope Pathologie Dettwiler, welche ab 01.03.2021 angeboten werden. Die Auftraggeberin anerkennt mit der Einreichung eines schriftlichen Untersuchungsauftrages oder, falls dieser fehlt, mit der Einsendung von Untersuchungsmaterial die Anwendbarkeit dieser AGB. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten der Auftraggeberin und von Vetscope Pathologie Dettwiler namentlich in Bezug auf die Einsendung, Handhabung und Weiterverwendung des Untersuchungsmaterials sowie der übermittelten und entstandenen Informationen. Abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform und gegenseitiger Bestätigung zwischen Vetscope Pathologie Dettwiler und der Auftraggeberin. Ergänzend zu diesen AGB gilt das schweizerische Recht.

 

2. Untersuchungsmaterial

Vetscope Pathologie Dettwiler nimmt Gewebeproben, zytologische Präparate und Körperflüssigkeiten von Tieren und Tierkadaver bis 10 kg als Untersuchungsmaterial an. Dieses Untersuchungsmaterial oder Teile davon werden von Vetscope Pathologie Dettwiler zu histologischen, immunhistochemischen und zytologischen Präparaten weiterverarbeitet. Ausserdem kann Untersuchungsmaterial oder Teile davon für mögliche weitere Untersuchungen bei Vetscope Pathologie Dettwiler eingefroren werden. Mit der Einsendung von Tierkadavern erklärt sich die Auftraggeberin mit der Entnahme von Proben einverstanden. Ausserdem erklärt sich die Auftraggeberin mit der unentgeltlichen Übertragung des Eigentums von eingesandten Proben und Präparaten bzw. von dem Tierkörper entnommenen Proben an Vetscope Pathologie Dettwiler einverstanden. Die Auftraggeberin bestätigt mit der Einreichung eines Untersuchungsauftrags und Einsendung von Untersuchungsmaterial, dass die Tiereigentümerin mit der Übertragung des Eigentums an den Proben an Vetcope Pathologie Dettwiler einverstanden ist.

 

3. Entgegennahme, Handhabung und Entsorgung des Untersuchungsmaterials

Untersuchungsmaterial kann per Post eingesendet, über den regionalen Kurierservice abgeholt oder während der Öffnungszeiten am Standort von Vetscope Pathologie Dettwiler abgegeben werden. Die Auftraggeberin ist für eine fachgerechte und insbesondere auslauf- und bruchsichere Verpackung der Proben auf dem Transport (gemäss ADR 2.2.62.1.5.6) verantwortlich. Vetscope Pathologie Dettwiler lehnt jegliche Haftung bei nicht fachgerecht verpackten und auf dem Transport zu Bruch gegangenen Untersuchungsmaterialien ab. Nach Entgegennahme ist Vetscope Pathologie Dettwiler für die weitere sachgerechte Handhabung, Lagerung und Entsorgung des Untersuchungsmaterials verantwortlich. Vetscope Pathologie Dettwiler behält sich das Recht vor, Untersuchungsaufträge oder Untersuchungsmaterial zurückzuweisen. Nach Abschluss der Untersuchung wird das Untersuchungsmaterial gemäss den geltenden Vorschriften entsorgt. Vorbehalten bleibt die Weiterverwendung der Proben nach Abschluss der Untersuchungen gemäss Ziffer 6. Nicht verarbeite Reste von formalinfixierten Gewebeproben werden von Vetscope Pathologie Dettwiler für 21 Tage nach Untersuchungsabschluss aufbewahrt und anschliessend entsorgt. Die hergestellten Paraffinblöcke und histopathologischen Präparate werden für mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Bei zytologischen Präparaten werden jeweils die 2 aussagekräftigsten Präparate pro Organ für mindestens 5 Jahre archiviert, die übrigen Präparate 7 Tage nach Untersuchungsabschluss entsorgt. Tierkadaver werden direkt nach der Sektion entsorgt, können auf Wunsch nach der Sektion aber auch an ein Krematorium weitergegeben werden. Transport und Kremation werden vom Krematorium der Tiereigentümerin in Rechnung gestellt. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen können Tierkörper oder Teile davon nach Abgabe an Vetscope Pathologie Dettwiler nur an Transporteure mit entsprechender Bewilligung zum Zwecke der Kremation bzw. der anderweitigen vorschriftsmässigen Entsorgung ausgehändigt werden.

 

4. Durchführung der Untersuchung

Vetscope Pathologie Dettwiler führt, soweit möglich, die angebotenen Untersuchungen unter Anwendung von state-of-the-art-Methoden selbst durch. Vetscope Pathologie Dettwiler ist berechtigt, für die Untersuchungen externe Unterauftragnehmer beizuziehen. Der Umfang der Untersuchungen sowie eventueller weiterführender, durch Unterauftragnehmer vorzunehmende Untersuchungen ergibt sich aus den Umständen des konkreten Falls und wird von der Fragestellung der Auftraggeberin beeinflusst.

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5. Untersuchungsbericht und Dokumentation der Untersuchung

Vetscope Pathologie Dettwiler hält die Resultate der Untersuchungen in einem schriftlichen Unter-suchungsbericht fest. Dieser Untersuchungsbericht ist urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffent-lichung des Berichts oder auch von Teilen des Berichts oder die Verwendung zu Werbezwecken ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Vetscope Pathologie Dettwiler unzulässig. Vetscope Pathologie Dettwiler verpflichtet sich zur unabhängigen Durchführung aller diagnostischen Tätigkeiten. Alle Informationen, die von der Auftraggeberin an Vetscope Pathologie Dettwiler übermittelt werden sowie Informationen, die im Zusammenhang mit den Untersuchungen bei Vetscope Pathologie Dettwiler entstehen, werden vertraulich behandelt. Untersuchungsberichte oder Auszüge daraus und die zugrunde liegenden Dokumente werden nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin an Dritte weitergegeben. Gesetzliche Informations-, Offenlegungs-, Herausgabe-und Meldepflichten bzw. -rechte, insbesondere Informationspflichten gegenüber dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie gegenüber den kantonalen Veterinärbehörden und der Polizei bleiben vorbehalten. Die Untersuchungsberichte und die mit dem Untersuchungsauftrag in Zusammenhang stehenden Informationen werden für mindestens 5 Jahre nach Untersuchungsabschluss aufbewahrt.

 

6. Verwendung des Untersuchungsmaterials zu Weiterbildungs- und Forschungszwecken

Die Auftraggeberin erklärt sich damit einverstanden, dass Vetscope Pathologie Dettwiler tierisches Untersuchungsmaterial, übermittelte Informationen, Daten, Resultate und andere Erkenntnisse aus den Untersuchungen in verschlüsselter oder anonymisierter Form für Weiterbildungs- und Forschungszwecke verwenden darf. Dies beinhaltet insbesondere auch die Präsentation von interessanten und lehrreichen Fällen auf der Webseite www.vetscope.ch sowie bei Fachreferaten an nationalen und internationalen Kongressen, unter Copyright der Auftraggeberin. Die Weiterverwendung des Untersuchungsmaterials für Lehre und Forschung beeinträchtigt in keiner Weise die Untersuchung bzw. die Diagnosestellung.

 

7. Rechnungstellung

Die Rechnungen von Vetscope Pathologie Dettwiler umfassen neben den eigenen Leistungen und Auslagen für Untersuchungen gemäss Preisliste auch mögliche Leistungen von Unterauftragnehmern. Vetscope Pathologie Dettwiler ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Allfällige Steuern und Abgaben, insbesondere die Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten der Auftraggeberin und werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Rechnungsstellung an den/die TierhalterIn wird mit einem Zuschlag von 25.00 CHF verrechnet.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

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Riehen, 14.02.2021

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